Privates Bau- und Werkvertragsrecht

Unsere Rechtsanwältinnen beraten und vertreten sowohl Werkunternehmer/Auftragnehmer als auch Besteller/Auftraggeber außergerichtlich und gerichtlich in Angelegenheiten des privaten Bau- und Werkvertragsrechts:

  • Prüfung von Werkverträgen
  • Vertretung bei Mängeln des Werkes (Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt, Schadensersatz)
Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter: