Privates Bau- und Werkvertragsrecht
Unsere Rechtsanwältinnen beraten und vertreten sowohl Werkunternehmer/Auftragnehmer als auch Besteller/Auftraggeber außergerichtlich und gerichtlich in Angelegenheiten des privaten Bau- und Werkvertragsrechts:
- Prüfung von Werkverträgen
- Vertretung bei Mängeln des Werkes (Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt, Schadensersatz)