Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Kanzlei ZKR ist bemüht, ihre Website www.kanzlei-zkr.de im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.kanzlei-zkr.de.
Ergänzung zur Erklärung zur Barrierefreiheit
Zur Unterstützung der Barrierefreiheit setzen wir ein Barrierefreiheits-Widget ein. Mit diesem können Nutzende unsere Website an individuelle Bedürfnisse oder persönliche Vorlieben anpassen. Das Widget kann über ein deutlich sichtbares Symbol am Seitenrand aktiviert werden.
Folgende Anpassungen sind unter anderem möglich:
- Änderung der Schriftgröße
- Kontrastanpassung
- Hervorhebung von Links
Stand der Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde zuletzt am 18.07.2025 aktualisiert.
Die Bewertung der Barrierefreiheit basiert auf einer automatisierten Überprüfung nach WCAG 2.1 (AA). Die Website ist derzeit teilweise barrierefrei.
Folgende Inhalte sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei zugänglich:
- Leere Links: Bei der Prüfung unserer Webseite wurde festgestellt, dass vereinzelt sogenannte „leere Links“ vorhanden waren. Das bedeutet, dass einige Links keinen sichtbaren oder für Screenreader lesbaren Text enthielten, der deren Ziel ausreichend beschreibt. Dies kann insbesondere bei Symbol- oder Icon-Links (z. B. mit SVGs oder Webfonts) auftreten oder wenn Links ohne Inhalt erstellt wurden.
- Fehlende Alternativtexte: Bei der Überprüfung unserer Webseite wurde festgestellt, dass einige Bilder keinen sogenannten Alternativtext („alt“-Attribut) enthalten. Alternativtexte sind wichtig, damit Screenreader die Bildinhalte beschreiben können, insbesondere für Nutzer*innen mit Sehbehinderungen. Wir haben daher alle betroffenen Bilder überprüft und mit sinnvollen Alternativtexten versehen, die den Inhalt oder die Funktion des Bildes beschreiben. Dekorative Bilder wurden entsprechend als solche gekennzeichnet und für Screenreader ausgeblendet.
- Ungeeignete ARIA-Attribute (z. B. aria-hidden=“false“): Im Zuge der Analyse unserer Webseite wurden fehlerhafte ARIA-Attribute erkannt, beispielsweise aria-hidden=“false“. Solche Angaben sind entweder überflüssig oder können zu Missverständnissen bei der Nutzung von Screenreadern führen. Wir haben diese Stellen überprüft und entweder die unnötigen Attribute entfernt oder durch korrekte, barrierefreie Alternativen ersetzt, um eine klare semantische Struktur sicherzustellen.
- Mögliche Überschrift (Possible Heading): Es wurde festgestellt, dass auf einigen Seiten Texte vorhanden sind, die optisch wie Überschriften erscheinen, aber nicht korrekt mit Überschriftentags (<h1> bis <h6>) ausgezeichnet wurden. Dies kann bei kurzen, hervorgehobenen Texten vorkommen, die etwa fett, kursiv oder besonders groß formatiert sind. Wir haben diese Inhalte überprüft und dort, wo es sich tatsächlich um inhaltliche Überschriften handelt, die korrekte semantische Auszeichnung mit der passenden Überschriften-Hierarchie ergänzt. Texte, die keine Überschriften darstellen, wurden entsprechend belassen.
Wir versuchen, diese Barrieren zu Beseitigung.
Kontakt und Feedback
Haben Sie Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Website festgestellt? Oder haben Sie Fragen zur Barrierefreiheit?
Bitte wenden Sie sich an:
Kanzlei ZKRDorothea-Schlegel-Str. 1-3
Telefon: +49 (0)6187 92460
E-Mail: info@kanzlei-zkr.de
Durchsetzungsverfahren
Falls Ihre Hinweise oder Anfragen zur Barrierefreiheit unbeantwortet bleiben oder Sie mit der Rückmeldung unzufrieden sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden:
Regierungspräsidium GießenLandesbeauftragte für barrierefreie IT
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landgraf‐Philipp‐Platz 1−7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303−2901
Fax: +49 611 32764 4036
E-Mail: lbit@rpgi.hessen.de
Internet: https://rp-giessen.hessen.de